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Friedhof
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Ein Friedhof (auch Bestattungsplatz oder BegrĂ€bnisplatz, veraltet und landschaftlich Gottesacker,cite-ref-1[1] Leichenacker, Leichenhof, Totenacker, Totenhof oder RuhestĂ€tte) ist ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten FĂ€llen begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus, bestattet werden. Anlagen aus vorchristlicher Zeit werden in der ArchĂ€ologie meist als GrĂ€berfelder oder Nekropolen bezeichnet, der Begriff Friedhof findet dennoch auch fĂŒr antike Anlagen Verwendung.

Friedhof leitet sich ursprĂŒnglich vom althochdeutschen „frithof“ ab, der Bezeichnung fĂŒr den eingefriedeten Bereich um eine Kirche. Der Bedeutungswandel zu einem „Hof des Friedens“ vollzog sich mit dem Verblassen der etymologischen Wurzel.cite-ref-2[2]

Contents

‱ Kirchhof
‱ Friedhof
‱ Sonstiges
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Funktionen des Friedhofs

Friedhöfe erfĂŒllen wichtige und in vielen Kulturen bestehende individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein möglichst ungestörtes Totengedenken in einem Raum zu ermöglichen, der deutlich von dem der Lebenden abgetrennt ist. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle in der religiösen Praxis (vor allem im Zusammenhang mit Bestattungsriten) und erfĂŒllen öffentliche Interessen.

Kultische Funktionen

Der Friedhof oder das GrĂ€berfeld mit seinen GrabplĂ€tzen als letzte RuhestĂ€tte der Verstorbenen oder als Traditionsplatz fĂŒr Familien ist in vielen Kulturen ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Die Angehörigen des Toten ĂŒbernehmen das Andenken an den Verstorbenen. Je nach Kulturkreis werden die Grabstellen ausgestattet, instand gehalten oder verfallen gelassen.

FĂŒr das BegrĂ€bnis und Gedenkrituale fĂŒr die Toten sind Friedhöfe mit einer zweckgerichteten Infrastruktur ausgestattet. Je nach Kultur und Religion sind auf Friedhöfen neben den eigentlichen GrabplĂ€tzen Kapellen, Shintƍ-Schreine oder HeiligtĂŒmer und Totenhallen zur Aufbahrung der Toten vorhanden. Krematorien und BeinhĂ€user finden sich hĂ€ufig direkt auf oder nahe dem FriedhofsgelĂ€nde.

In vielen Religionen ist der Friedhof ein heiliger Ort. Im Christentum wird er traditionell vom zustĂ€ndigen Geistlichen geweiht. Diese kultische Bedeutung des Friedhofs hat eine Vielzahl an Tabus, moralischen Pflichten und Gesetzen hervorgebracht. Die Verletzung der Regeln oder die Entweihung ist von der jeweiligen Gemeinschaft unter Strafe gestellt. Praktisch in allen Kulturen ist die Störung der Totenruhe, die LeichenschĂ€ndung, die GrabschĂ€ndung und der Grabraub strafbar. Derartige Handlungen werden nach deutschem Recht als Straftaten strafrechtlich verfolgt. Äußere Zeichen zum Schutz der Totenruhe sind ZutrittsbeschrĂ€nkungen, Umfassungsmauern, verschließbare ZugĂ€nge.

Gesellschaftliche Funktionen

Neben der kultisch-rituellen Funktion ĂŒbernehmen Friedhöfe weitere Aufgaben: So dienen sie in vielen Gesellschaften der öffentlichen Hygiene, da die Beerdigung in öffentlich geregeltem Rahmen und an hierzu vorgesehenen Orten der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwassers vorbeugt. Aus diesem Grund hat sich in Deutschland der Friedhofszwang entwickelt. Durch die Vorschrift, Menschen nur auf Friedhöfen beizusetzen, wurden anfĂ€nglich hygienische Standards erfĂŒllt. Eine Ausnahme hiervon bildete lange Zeit die Seebestattung von Urnen und Sonderregelungen in einigen BundeslĂ€ndern. So finden sich zunehmend Alternativen zu Bestattungen auf gesondert eingerichteten Gebieten.

Aufgrund ihrer kulturell herausragenden Rolle stehen nicht wenige Friedhöfe unter Denkmalschutz und sind touristische Attraktionen. Dies liegt in ihrem kulturgeschichtlichen, architektonischen oder landschaftsarchitektonischen, oft kĂŒnstlerischen Wert begrĂŒndet, der sich in der Anlage oder einzelnen Grabstellen entfaltet hat. Zudem spielt das Gedenken an ausgewĂ€hlte Verstorbene gesellschaftlich eine große Rolle: Manche GrĂ€ber und einige Friedhöfe haben sich zu regelrechten „Wallfahrtsorten“ entwickelt.

In jĂŒngster Zeit sind Familien nicht mehr so ortsgebunden und die Nachfrage nach pflegefreien GrĂ€bern nimmt zu. Gleichzeitig entsteht Nachfrage nach neuen nicht-kirchlichen Varianten der Bestattung, die den Lebensstil oder die Weltanschauung des Verstorbenen widerspiegeln.cite-ref-3[3] Dies sind speziellere Beisetzungen wie die am Weinstock, in WĂ€ldern, in ThemengrĂ€bern oder wie seit 2015 eröffnete Friedhöfe fĂŒr die gemeinsame (Urnen-)Beisetzung von Mensch und Tier in einem Grab.cite-ref-4[4]

FĂŒr die Sarg- oder Urnenbestattung in GemeinschaftsgrĂ€bern hat sich in jĂŒngster Zeit der Begriff anonyme Bestattung durchgesetzt. Oft können der Name und die Lebensdaten des Verstorbenen gegen eine GebĂŒhr auf einer kollektiven Namenstafel oder auf Grabstelen verewigt werden, so dass im strengen Sinn nicht von einer „namenlosen Beisetzung“ gesprochen werden kann. Nur das Einzelgrab bleibt unbenannt. Durch die sozioökonomische Entwicklung (zunehmende Verarmung, geringere familiĂ€re Bindung, höhere MobilitĂ€t) und wachsende SĂ€kularisierung der Bevölkerung ist diese Form der Beisetzung in manchen Gemeinden zur vorherrschenden Bestattungsform geworden.cite-ref-teestube-5-0[5]

KĂŒnstlerische Funktionen

Friedhöfe können durch Bauwerke auf ihnen (beispielsweise Mausoleen) oder durch die kĂŒnstlerische Gestaltung von GrĂ€bern oder der Anlage als Ganzer Ă€sthetisch ansprechend sein. Im Jahr 2010 wurden sehenswerte, gehobenen kĂŒnstlerischen AnsprĂŒchen genĂŒgende Friedhöfe in Europa durch die EuropĂ€ische Route der Friedhofskultur miteinander verbunden.

Friedhöfe wurden auch immer wieder als SchauplĂ€tze literarischer und bildender Kunstwerke verwendet. Sie sind in Volkssagen und Geistergeschichten verschiedener Kulturen wichtige SchauplĂ€tze. Große Beliebtheit erfuhren Friedhöfe als literarische Bezugswelt mit dem Aufkommen der Schauerliteratur und der Horrorliteratur im England des spĂ€ten 18. Jahrhunderts. Johann Wolfgang von Goethes Ballade Der Totentanz spielt sich auf einem Friedhof ab. In der deutschen Romantik waren Friedhöfe im Zusammenhang mit dem Motiv der Todessehnsucht von Bedeutung. Dieser idyllische Blick steht im Widerspruch zu der verbreiteten Wahrnehmung des Friedhofs als schauerlicher Ort. GemĂ€lde und Zeichnungen von Caspar David Friedrich und Carl Gustav Carus zeigen Friedhöfe – wie Kirchen, Klosterruinen und HĂŒnengrĂ€ber – meist in melancholischer Einsamkeit. In Wilhelm MĂŒllers Zyklus Winterreise setzt sich das lyrische Ich im Gedicht Das Wirtshaus auf einem Friedhof mit der Todessehnsucht auseinander.

In der Horrorliteratur und dementsprechend im Horrorfilm gehören Friedhöfe zu beliebten SchauplĂ€tzen. Die Gothic-Subkultur bezieht sich in ihren kĂŒnstlerischen Erzeugnissen hĂ€ufig auf Friedhöfe. Einige AnhĂ€nger der Gothic-Kultur nutzen Friedhöfe fĂŒr Veranstaltungen oder als alltĂ€glichen, enttabuisierten Aufenthaltsort.

Ökologische Funktionen

StĂ€dtische Friedhöfe bilden, sofern sie begrĂŒnt sind, einen Ausgleich zum verdichteten Umfeld und ĂŒbernehmen neben Parkanlagen und Alleen wichtige klimatische und ökologische Funktionen. In einigen FĂ€llen sind sie SekundĂ€rbiotope, die seltenen Arten ein wichtiges RĂŒckzugsgebiet bieten. Manche Friedhöfe ĂŒbernehmen Teilfunktionen von Naherholungsgebieten.

Planung, Gestaltung, Infrastruktur und Abteilungen

Friedhöfe, besonders in dörflichen Gemeinden, sind mitunter seit Langem genutzte Kirchhöfe. In StĂ€dten oder Siedlungen mit grĂ¶ĂŸerem Einzugsgebiet sind es unter anderen BegrĂ€bnisgewohnheiten angelegte und geplante Areale. Manche neueren FlĂ€chen sind von vorneherein als Parkfriedhof gestaltet. StĂ€dtische Friedhöfe werden vor ihrer Inbetriebnahme mit der zugehörigen Infrastruktur geplant. Bei der FlĂ€chenplanung des Friedhofs wurde zur Zeit seiner Entstehung im Normalfall eine langfristige Bedarfsplanung zugrunde gelegt, die die GrĂ¶ĂŸe des Areals bestimmt. Viele Friedhöfe wurden schon vor ĂŒber 100 Jahren geplant und eingerichtet. Die Erschließung und Gestaltung des GelĂ€ndes erfolgte unter Rahmenbedingungen, als die Ästhetik und die Landschaftsarchitektur anderen Vorstellungen folgte. Die Einrichtung beinhaltet die Erschließung ĂŒber Wege, die Parzellierung und die GelĂ€ndeaufteilung nach verschiedenen Kriterien, die Bepflanzung sowie den Bau und die Einrichtung infrastruktureller Bestandteile. Neben dem Bau einer Leichenhalle, einer Feierhalle, von VerwaltungsgebĂ€uden, eventuell einer Blumenhalle gehört die ZufĂŒhrung von Gießwasser zu Brunnen dazu.

Kleine Friedhöfe sind meist nicht in verschiedene Bereiche untergliedert. Insbesondere in GroßstĂ€dten existieren Abteilungen fĂŒr verschiedene Religionen, fĂŒr unterschiedliche Bestattungsarten, fĂŒr wohlhabende Familien oder FlurstĂŒcke fĂŒr Ehren- und SoldatengrĂ€ber. Diese Gliederung wird durch Achsen, einen zentralen Teil oder Aufteilungen in Viertel erreicht. Die Mittelachsen oder Hauptalleen fĂŒhren vom Haupteingang zum Mittelpunkt des GelĂ€ndes. HĂ€ufig sind an der Hauptallee die bevorzugten PlĂ€tze fĂŒr EhrengrĂ€ber oder fĂŒr besonders ausgestattete Grabstellen. GrĂ¶ĂŸere Friedhöfe, die sich meist in GroßstĂ€dten befinden, verfĂŒgen hĂ€ufig ĂŒber Verkaufsautomaten fĂŒr Grablichter.

Die Friedhofsverwaltung hÀlt die Infrastruktur bereit und instand. Nicht zwangslÀufig ist der Sitz der Verwaltung auf dem FriedhofsgelÀnde. Zur Infrastruktur eines Friedhofs gehören:

‱ Wege und deren Begehbarkeit
‱ Umfriedung des GelĂ€ndes
‱ Einrichtungen zur Bestattung

‱ Trauerhalle zur Aufbahrung der Toten
‱ Kapelle, Feierhalle oder gar eine Kirche
‱ Gegebenenfalls ein eigenes Krematorium

‱ Installationen fĂŒr GrĂŒn- und Grabpflege

‱ Wasseranschluss
‱ Entsorgung von GrĂŒnabfĂ€llen
‱ Gegebenenfalls eine FriedhofsgĂ€rtnerei

Hinzu kommt in unmittelbarer Umgebung des Friedhofs eine mehr oder weniger ausgeprÀgte sekundÀre Infrastruktur, die privat betrieben wird.

‱ Blumenhandel
‱ Steinmetz
‱ Grabsteinanbieter
‱ Gastronomische Einrichtungen wie CafĂ©s, Restaurants, Kioske

In Deutschland gibt es insgesamt etwa 32.000 Friedhöfe.

Geschichtliche Entwicklung

Vorchristliche Zeiten

Grab- und KultstĂ€tten sind die Ă€ltesten Zeugnisse menschlicher Zivilisation. Bereits in der frĂŒhen Steinzeit gingen die Menschen dazu ĂŒber, ihre Toten im Zusammenhang mit unterschiedlichen Vorstellungen ĂŒber Weiterleben oder einfacher Ahnenehrung zu bestatten. Vor der Sesshaftwerdung des Menschen entstanden von Familien genutzte gesonderte FamilienbegrĂ€bnisplĂ€tze. Als sesshafte Menschen dauerhaft zusammenlebten, entstanden festgelegte Orte, an denen Bestattungen abgehalten wurden. Aus der Jungsteinzeit sind beispielsweise die MegalithgrĂ€ber erhalten.

Mit dem Aufkommen der ersten Hochkulturen entwickelte sich das regelgerechte Bestattungswesen. Im alten Ägypten, wo ein ausgesprochener Totenkult herrschte, wurden auf der dem jenseitigen Reich zugeordneten westlichen Seite des Nils die Pyramiden und spĂ€ter das Tal der Könige fĂŒr Pharaonen und Nekropolen (thebanische GrĂ€ber) fĂŒr die Beamten errichtet.

In Kleinasien und Kreta, spĂ€ter im antiken Griechenland, wurden die Toten an Orten bestattet, die außerhalb des stĂ€dtischen Lebens angesiedelt waren. Dies konnten GrĂ€berfelder sein oder FelsengrĂ€ber in kĂŒnstlichen Höhlen. Oft wurde in der NĂ€he ein Heiligtum oder ein ganzer Tempelbezirk errichtet, um kultische Handlungen zu Ehren der Toten durchzufĂŒhren.

Im Römischen Reich waren die GrabstĂ€tten unterschiedlich organisiert und von den rĂ€umlichen und lokalen Gegebenheiten abhĂ€ngig. Insbesondere reiche BĂŒrger ließen sich entlang von Ausfallstraßen begraben, wo sie kunstvoll behauene und reich beschriftete Tafeln, Stelen oder Mausoleen errichten ließen. Die Stadt Rom verfĂŒgte mit den Katakomben ĂŒber eine ausgedehnte, unterirdische Totenstadt, in der die Verstorbenen in Nischen eingemauert wurden.

Kirchhof

Nach der Christianisierung wurde die Bestattung in den geweihten Bereich der KirchengebĂ€ude und den eingefriedeten Kirchhof verlagert. Die auf germanisch-keltischer Tradition beruhenden außerörtlichen GrĂ€berfelder wurden ebenso wie die Feuerbestattung als heidnisch abgelehnt. Mit der Reliquientranslation wurden die KirchengebĂ€ude zu sakralen RĂ€umen. Die GlĂ€ubigen waren bestrebt, nach ihrem Tode so nah wie möglich bei den Gebeinen oder Reliquien ihrer Heiligen begraben zu werden. Deren FĂŒrsprache wurde bei der Auferstehung des Fleisches zum JĂŒngsten Gericht erhofft. In der unmittelbaren NĂ€he zum Sakralen erschien die Chance auf Erlösung der Verstorbenen am grĂ¶ĂŸten zu sein. Eine Bestattung im Altarraum oder in der darunter liegenden Kirchengruft galt als höchstes Privileg und war meist der Familie des Kirchenstifters, dem Kirchherren oder kirchlichen WĂŒrdentrĂ€gern vorbehalten. Nur die Wohlhabendsten konnten sich ein BegrĂ€bnis innerhalb der Kirche leisten. Die soziale Differenzierung setzte sich im Kirchhof fort, um möglichst nahe an der Kirche begraben zu werden.

Außerhalb des Dorfetters oder der Stadtmauer fanden Verstorbene ihren Platz in ungeweihter Erde, wenn sie exkommuniziert worden waren, kriminell waren oder einem unehrlichen Stand angehört hatten – beispielsweise Bettler, Gaukler und Schauspieler sowie Selbstmörder wurden nicht auf geweihten Kirchhöfen beigesetzt.

Um 1800 kam die Tendenz auf, die Toten aus hygienischen GrĂŒnden entfernt vom Dorfkern zu begraben. Man fĂŒrchtete sich vor mephitischen DĂŒnsten, die nachts aus den GrĂ€bern aufsteigen und die Luft verpesten sollten, auch die oft tĂ€gliche Öffnung und Schließung von MassengrĂ€bern in Seuchenzeiten in den stĂ€dtischen Zentren brachten erhebliche hygienische Probleme. EinzelgrĂ€ber waren eine seltene Ausnahme. Die Bestattung in geweihten MassengrĂ€bern war die Regel, nicht zuletzt aus PlatzgrĂŒnden.

Infolge der durch das Bevölkerungswachstum verursachten Überbelegung der innerstĂ€dtischen Kirchhöfe und bedingt durch die Reformation, die Reliquienverehrung ablehnte, wurden seit dem 16. Jahrhundert (insbesondere in evangelischen Herrschaften) außerörtliche Friedhöfe mit Kirche oder Aussegnungskapelle angelegt. So entstanden außerhalb der Kommunen Kirchenfriedhöfe, etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten neuzeitlichen Zentralfriedhöfe (Stadtrandfriedhöfe), darunter prĂ€chtige Campo-Santo-Anlagen.

Die Bezeichnung Kirchhof wird mitunter missverstĂ€ndlich verwendet. Auf deutschen StadtplĂ€nen (besonders des 19. und 20. Jahrhunderts) findet sich oft die Bezeichnung Kirchhof, obwohl keine Kirche vorhanden ist. Es handelt sich um von einer Kirchengemeinde betriebene Friedhöfe in weiterer Entfernung zum eigentlichen KirchengebĂ€ude. „Kirchhof“ wurde synonym fĂŒr BegrĂ€bnisplatz oder Friedhof genutzt. So erklĂ€rt sich die sich ausschließende Bezeichnung „Judenkirchhof“.

Siehe auch

:

Kirchfriedhof

Friedhof

Insbesondere in Zeiten erhöhter Sterblichkeit (infolge von Seuchen, Hungersnöten, Kriegen) gerieten die Kirchhöfe schnell an ihre KapazitĂ€tsgrenze, so dass Umbettungen halbverwester Leichen und die stĂ€ndige Öffnung der GrĂ€ber fĂŒr anhaltende GeruchsbelĂ€stigung und gesundheitliche Gefahren sorgten. Pestfriedhöfe weit außerhalb der Siedlungen sollten zumindest die Ă€rgste Gefahr eindĂ€mmen. Die Anlage innerstĂ€dtischer Friedhöfe wurde spĂ€ter aufgegeben: Zentrale Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern, die vom Standort einer Kirche unabhĂ€ngig waren, wurden vereinzelt bereits zur Renaissance, verstĂ€rkt ab 1750 und im Verlauf des 19. Jahrhunderts flĂ€chendeckend geschaffen. In Preußen war im 2. Teil, 11. Titel durch § 184 des Allgemeinen Landrechts fĂŒr die preußischen Staaten von 1794 festgeschrieben worden, dass innerhalb bewohnter Gegenden keine Leichen beerdigt werden durften.

Ein Beleg fĂŒr den Bedeutungswandel vom Kirchhof zum Friedhof als Ort, wo der Verstorbene seinen Frieden findet, ist die Benennung als „Friedenstraße“ fĂŒr Straßen zu den Friedhöfen seit den 1870er Jahren. Daneben erfolgten gleichzeitig Benennungen als Friedhofsstraße oder Friedhofsweg.

Im Laufe des Ersten Weltkriegs standen alle kriegfĂŒhrenden Nationen vor der Frage, wie sie mit den Millionen Leichen von gefallenen oder in Lazaretten gestorbenen Soldaten umgehen sollten. In den Kriegen zuvor waren bei weitem nicht so viele Soldaten gestorben (siehe Soldatenfriedhof, Kriegerdenkmal). Der Transport der Toten in ihre jeweilige Heimat wĂ€re ein großer Aufwand gewesen und hĂ€tte die KriegsmĂŒdigkeit oder die Ablehnung des Krieges zusĂ€tzlich verstĂ€rkt. Viele Leichen waren schlecht zu transportieren, sie waren unvollstĂ€ndig oder durch Granatsplitter zerrissen. Viele waren erheblich verwest, wenn sie – teils erst Wochen nach ihrem Tod – aus der Kampfzone geborgen werden konnten.

Die weitgehende SĂ€kularisierung der christlich geprĂ€gten Gesellschaften, die insbesondere in Europa seit dem 20. Jahrhundert weiter vorangeschritten ist, hat die traditionellen Formen des Trauerns verĂ€ndert. Mit der Loslösung der Trauerformen von religiösen Gemeinschaften hat sich das Totengedenken zunehmend in den privaten Bereich verlagert. Damit einher ging und geht ein Bedeutungsverlust öffentlicher GrabstĂ€tten. Der Anteil anonymer BegrĂ€bnisse und preisgĂŒnstiger Formen der Bestattung (etwa Feuerbestattungen) hat in der Folge stetig zugenommen.

Mit der Verbreitung des Internets sind eine Vielzahl von virtuellen Friedhöfen entstanden, die vollkommen unabhÀngig von einem physischen Ort der Totenruhe sind.

Ausgestaltung und Ansichten (Galerie)

Formen und Ausgestaltung

Meist ist ein Friedhof die letzte RuhestĂ€tte fĂŒr die Verstorbenen einer Gemeinde oder eines Teils davon. Der Friedhof wird entweder von der Kommune selbst oder der örtlichen religiösen Gemeinschaft getragen, wobei die beiden Institutionen in manchen Kulturen zusammenfallen. Der Friedhof kann in sich wieder unterteilt sein: So finden sich in vielen Friedhöfen durch Lage und Ausgestaltung privilegierte Bereiche, die WĂŒrdentrĂ€gern oder begĂŒterten Familien vorbehalten sind, so wie es Bereiche fĂŒr ArmengrĂ€ber gibt. Mitglieder bestimmter sozialer oder beruflicher Gruppen können in eigenen Bezirken untergebracht sein: HĂ€ufig ist dies fĂŒr Soldaten oder Geistliche der Fall.

Eine alternative Form ist die Bestattung außerhalb der pietĂ€tsbefangenen FlĂ€che in besonders gewidmeten BegrĂ€bniswĂ€ldern. Hier wird die Asche der Verstorbenen im Wurzelbereich von Einzel-, Gruppen- oder FamilienbĂ€umen beigesetzt. Diese Art der Bestattung wird den verĂ€nderten BestattungswĂŒnschen vieler Menschen nach einer pflegefreien, naturbelassenen RuhestĂ€tte außerhalb der normalen „TrauerflĂ€chen“ gerecht.

Verhaltensvorschriften und Bestimmungen auf Friedhöfen allgemein und zu einzelnen Grabfeldern im Besonderen sind in der Friedhofssatzung festgelegt. Kommunale oder kirchliche Gemeinden bestimmen mit diesen Ordnungen die verbindlichen Normen fĂŒr alle Nutzer. Diese Vorschriften werden im gesetzlichen Rahmen (Bundes- und Landesrecht) fĂŒr die Friedhöfe festgelegt und vom FriedhofstrĂ€ger – in Deutschland immer eine Körperschaft öffentlichen Rechts – als rechtsverbindliche Ortsgesetze (Satzungen) erlassen. TrĂ€ger von Friedhöfen können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Die Anlegung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine so wichtige, im öffentlichen Recht liegende Aufgabe, dass sie einem privaten TrĂ€ger nicht ĂŒberlassen werden kann. Der Betrieb, also die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Friedhofs, kann dagegen im Auftrag des TrĂ€gers (meist durch Werkvertrag) privatwirtschaftlich erfolgen.

Ehren- und Soldatenfriedhöfe

Soldaten haben zu jeder Zeit zunehmend im 20. Jahrhundert in Massen ihr Leben eingesetzt. So sind weltweit Gefallenenfriedhöfe als Soldatenfriedhof zu finden. Diese können betrĂ€chtliche Dimensionen erreichen. Auf dem Schlachtfeld von Verdun sind die Überreste von mindestens 130.000 Soldaten beigesetzt. Weil sie nicht identifiziert werden konnten, liegen die meisten nicht in EinzelgrĂ€bern, sondern in einem Beinhaus. Soldatenfriedhöfe wurden nicht selten ein Platz der nationalen Identifikation und der Heldenverehrung. Ein Beispiel ist der umgangssprachlich hĂ€ufig als „Heldenfriedhof“ benannte Nationalfriedhof Arlington (USA), der 1864 wĂ€hrend des Sezessionskrieges angelegt wurde.

Eine weitere Besonderheit sind Ehrenfriedhöfe, die StaatsfĂŒhrern, Monarchen, hochrangigen Politikern oder sonstigen nationalen IdentifikationstrĂ€gern vorbehalten sind. So war es in der Sowjetunion ein Zeichen besonderer Ehre, die letzte RuhestĂ€tte an der Außenmauer des Moskauer Kremls zu erhalten.

Eine weitere Form von besonderen GrabstĂ€tten sind jene von religiös verehrten Persönlichkeiten wie MĂ€rtyrern. Im Allgemeinen sind sie ebenso wie HeldengrĂ€ber Ziel von Pilgerfahrten und BußgĂ€nge in Form des Besuchs als Friedhofstourismus. GrabstĂ€tten von KĂŒnstlern können so ebenfalls zu besonders verehrten GrabstĂ€tten werden. Die Star- und Heldenverehrung kann zeitlich oder regional begrenzt sein. Eine besondere Art solcher Helden entwickelte der Nationalsozialismus mit dem Blutzeugenkult.

GedenkstĂ€tten fĂŒr Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Im 20. Jahrhundert hat sich eine besondere Form von Friedhöfen entwickelt, die mit einer vorher nicht da gewesenen, massenhaften, systematischen und hĂ€ufig industriell organisierten Vernichtung von Leben in engem Zusammenhang steht. An vorderster Stelle sind die GedenkstĂ€tten zu nennen, die in ehemaligen Konzentrationslagern errichtet worden sind. Im Unterschied zu Friedhöfen mit Bestattungswesen wurde eine große Zahl von Mordopfern in MassengrĂ€bern verscharrt oder verbrannt. Das Gedenken an das Opfer als Individuum ist in solchen StĂ€tten kaum möglich. Diese GedenkstĂ€tten dienen neben der Trauer vor allem zur Dokumentation und Mahnung, erfĂŒllen also in hohem Maße gesellschaftliche Funktionen. Das deutsche GrĂ€bergesetz regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise.

Weitere Beispiele sind die Konzentrationslagern Ă€hnlichen Einrichtungen, wie Lager in der ehemaligen Sowjetunion (Gulags) oder die Killing Fields der Roten Khmer in Kambodscha. Im Zuge von Kriegsverbrechen vernichtete Dörfer wie Lidice oder Oradour-sur-Glane sind als Ganzes zur GedenkstĂ€tte erklĂ€rt worden. Oradour, das nach dem Krieg neu aufgebaut wurde, gedenkt der Opfer sowohl kollektiv mit der konservierten Dorfruine als auch individuell auf dem kommunalen Friedhof. HinrichtungsstĂ€tten (wie die in Berlin-Plötzensee) und GefĂ€ngnisse werden ebenfalls zu GedenkstĂ€tten, unabhĂ€ngig davon, ob die Toten am Ort selbst verblieben sind. Auf dem JĂŒdischen Friedhof in Weißensee ist von Angehörigen oft fĂŒr die in den Krematorien der Konzentrationslager Verschollenen eine RuhestĂ€tte in FamiliengrĂ€bern eingerichtet worden. Die Symbolkraft des letzten Ortes steht bis zum JĂŒngsten Gericht im Vordergrund der Erinnerung.

Religiöse und ethnische Besonderheiten

Die Sepulkralkultur ist in denjenigen Religionen am ausgeprÀgtesten entwickelt, die der Totenruhe eine besondere Stellung einrÀumen, weil sie an eine Auferstehung und jenseitiges Fortleben glauben. Insbesondere die monotheistischen Religionen Àhneln sich in diesem Bekenntnis, das seinen Ursprung schon im Alten Testament hat. Es bestehen trotzdem Unterschiede zwischen den BegrÀbnisvorschriften, die sich in der Gestaltung der Friedhöfe zeigen.

Islamischer Friedhof

Im Islam ist die Bestattung der Toten in Richtung Mekka vorgeschrieben,cite-ref-6[6] so dass alle Grabstellen auf islamischen Friedhöfen gleich ausgerichtet sind. HĂ€ufig sind sie aus Stein errichtet, teils gemauert oder mit Kacheln belegt. HĂ€ufig finden sich Stelen oder Steine am Kopf- wie Fußende. SĂ€rge sind nicht ĂŒblich, die Toten werden nur in weiße TĂŒcher gehĂŒllt und direkt in die Erde gelegt. Zudem ist der BegrĂ€bnisplatz festgeschrieben bis zum JĂŒngsten Tag, sodass weder neu belegt noch umgebettet wird.

JĂŒdischer Friedhof

Auf jĂŒdischen Friedhöfen ist die eingerichtete GrabstĂ€tte ebenfalls der ewige Ruheplatz bis zum Weltgericht. Weder die Grabsteine werden entfernt, noch darf der Platz je neu belegt oder anderweitig gestört werden.cite-ref-7[7] Wenn Raumnot entsteht, muss der Friedhof erweitert werden, wo dies nicht möglich war, behalf man sich in der Vergangenheit damit, dass das ganze GelĂ€nde mit Erde aufgeschĂŒttet wurde und somit die neuen GrĂ€ber oberhalb der alten zu liegen kamen. Die bereits vorhandenen Grabmale wurden auf der neuen OberflĂ€che, aber möglichst am alten Standort ĂŒber dem zugehörigen Grab, aufgestellt. So entsteht eine hohe Dichte der GrĂ€ber und der Grabsteine, und die WegefĂŒhrung kann unĂŒbersichtlich werden. Bei sehr alten Friedhöfen, die mehrfach aufgeschĂŒttet wurden, liegt die heutige OberflĂ€che mitunter mehrere Meter ĂŒber dem Niveau der Umgebung.

Die Grabpflege besteht in der jĂŒdischen Tradition im Wesentlichen darin, dass der Pflanzenbewuchs niedrig gehalten wird. Dabei dĂŒrfen die zurĂŒckgeschnittenen Pflanzen nicht genutzt werden – etwa als Viehfutter –, denn sie gelten als Eigentum des Toten. Statt Blumenschmuck werden kleine Steine als Zeichen des Gedenkens auf das Grabmal gelegt.

Christlicher Friedhof

In westlichen LÀndern christlicher PrÀgung hat sich eine besondere Friedhofskultur ausgeprÀgt, die von sehr vielgestaltigen Àsthetischen Rahmen bestimmt ist. HÀufig haben sich in verschiedenen KulturrÀumen spezifische Traditionen herausgebildet. Innerhalb christlich geprÀgter Regionen unterscheiden sich Friedhöfe in ihrer Einrichtung zum Teil betrÀchtlich.

‱ Im mittel- und osteuropĂ€ischen Raum erscheinen die Friedhöfe nicht selten wie Parks mit einem hohen GrĂŒnanteil. Die Grabparzellen sind, wenn sie nicht mit einer Grabplatte belegt sind, hĂ€ufig als Beet kultiviert und weisen einen vielgestaltigen gĂ€rtnerischen Charakter auf. Das FriedhofsgelĂ€nde ist meist mit einem Zaun oder einer Mauer eingefasst, von alters her ĂŒblich ist ein an sichtbarer Stelle aufgerichtetes, hohes Kreuz, das den Friedhof als christliche StĂ€tte kennzeichnet.
‱ Im nordeuropĂ€ischen und angloamerikanischen Raum werden RasenflĂ€chen bevorzugt, auf denen nur ebenerdige Platten oder aufrechte Steine stehen. Der einzelne Grabplatz ist selten umfriedet. Baumbestand ist hĂ€ufig, dient meist nur zur optischen Abtrennung des GelĂ€ndes oder seiner einzelnen Bereiche.
‱ In Frankreich, SĂŒdeuropa und Lateinamerika sind Friedhöfe vorwiegend vegetationslos gehalten oder weisen nur vereinzelt BaumbestĂ€nde auf, im Mittelmeerraum vor allem Zypressenalleen. Die GrabplĂ€tze sind aus Stein gemauert oder mit einer Platte abgedeckt, teils umfriedet und mit Schotter oder Kies verfĂŒllt. KĂŒnstliche Pflanzen, Keramikobjekte und Tafeln ersetzen hĂ€ufig die Vegetation.
‱ Insbesondere im spanisch-portugiesischen Raum finden sich WĂ€nde mit mehreren Etagen, in denen die Toten in FĂ€cher gebettet und eingemauert werden. Als Kolumbarien gewinnt diese Bestattungsart in Mitteleuropa zunehmend fĂŒr Urnenbestattungen an Bedeutung. Die gleiche Tradition findet sich in SĂŒditalien.

Im Mittelmeerraum wird das „Totenhaus“ oft bevorzugt vor dem Wohnhaus gebaut.cite-ref-8[8]

Östliche Religionen

Insbesondere der Shintoismus misst dem Andenken Verstorbener eine den westlichen Religionen vergleichbare Bedeutung bei. Dies lÀsst sich in der Anlage der Friedhöfe erkennen. Die Leiche gilt als unrein. Shintoistische Friedhöfe enthalten oft nur ScheingrÀber.

Im Hinduismus gibt es keine Friedhöfe. Das Glaubensprinzip der kontinuierlichen Wiedergeburt widerspricht der Anlage von BestattungsplĂ€tzen. Die Asche der Toten wird in einen Flusslauf gestreut. Das Wasser ist im Fließen ein starkes Symbol fĂŒr den Ablauf und Wechsel im Leben und fĂŒr die Wiederkehr.

Als besonders erstrebenswert gilt in der hinduistischen Mythologie, in Varanasi, der Stadt Shivas am Ganges zu sterben und verbrannt zu werden und so einen Ausbruch aus dem stÀndigen Kreislauf der Wiedergeburt (Reinkarnation) und dem daraus folgenden ewigen Leiden vom Werden und Vergehen (Samsara) zu erreichen.

BerĂŒhmte Friedhöfe

Nicht wenige Friedhöfe sind aufgrund ihrer Gestaltung, Geschichte, Bedeutung oder der Prominenz ihrer Bestatteten zu weltweit bekannten Attraktionen geworden. So ziehen der PĂšre-Lachaise in Paris, der Wiener Zentralfriedhof oder der flĂ€chenmĂ€ĂŸig grĂ¶ĂŸte Friedhof Europas in Hamburg-Ohlsdorf ganzjĂ€hrig viele Besucher an. Die Friedhofsverwaltung von Paris hat auf dem PĂšre Lachaise bereits Wachpersonal aufstellen lassen, da rund um das Grab des ehemaligen „Doors“-SĂ€ngers Jim Morrison Vandalismus und Ruhestörung ĂŒberhandgenommen hatten. HĂ€ufig werden auf großen Friedhöfen touristische FĂŒhrungen zu beachtlichen GrabmĂ€lern angeboten. Jede Ausgestaltung von GrabstĂ€tten kann Thema von kunsthistorischen Betrachtungen sein. Zu einzelnen RuhestĂ€tten, insbesondere von Idolen aus Politik, Gesellschaft oder Popkultur, finden regelrechte Pilgerfahrten statt.

Der JĂŒdische Friedhof ƁódĆș ist der grĂ¶ĂŸte jĂŒdische Friedhof Europas mit 160.000 bis 180.000 erhaltenen Grabmalen (1882 eröffnet). Auf einem Teil des Friedhofs sind etwa 43.000 Opfer des NS-Konzentrationslagers Ghetto Litzmannstadt bestattet (zunĂ€chst als MassengrĂ€ber). Der Brookwood Cemetery fĂŒr Einwohner von London entstand wegen Platzmangels in Brookwood (Surrey), 48 km sĂŒdlich der Hauptstadt, bekannt unter dem Namen „London Necropolis“ (Totenstadt, vgl. Nekropole). Brookwood war ĂŒber viele Jahre der weltweit grĂ¶ĂŸte Friedhof. Insgesamt wurden dort ĂŒber 240.000 Menschen beerdigt, davon 6000 in den zwei dortigen Soldatenfriedhöfen. 1854 wurde eigens fĂŒr diesen Friedhof und die Beerdigungsfahrten der Trauergemeinden eine Bahnlinie und der Bahnhof London Necropolis direkt neben dem Bahnhof Waterloo gebaut.

In der NĂ€he von Boston entstand 1831 der Friedhof Mont Auburn. Beim Bau wurden geschwungene Wege angelegt. Die Angehörigen konnten ihre BegrĂ€bnisstĂ€tten nach eigenen Vorstellungen mit Pflanzenschmuck und Grabdenkmalen ausgestalten. Das erregte öffentliches Interesse und die damalige Presse berichtete darĂŒber, wodurch in anderen amerikanischen StĂ€dten Ă€hnliche Anlagen erstellt wurden. Daraus entwickelte sich eine Bewegung, die „rural cemetery movement“. Davon leitet sich der im Englischen ĂŒbliche Begriff cemetery (Schlafraum) fĂŒr Friedhof ab.

Organisation und Verwaltung

Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt und daher in der ĂŒberwiegenden Zahl der FĂ€lle öffentlich-rechtlich organisiert. Hierbei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land oder Region, TrĂ€gerinstitutionen und örtlichen Gegebenheiten. Die Regulierung durch die Öffentliche Hand geht bereits auf das Ende des DreißigjĂ€hrigen Krieges zurĂŒck, als die Kirchen erstmals durch Staaten verpflichtet wurden, die Tore ihrer Friedhöfe fĂŒr Verstorbene anderer Konfessionen zu öffnen.

Rechtlicher Rahmen

Im Friedhofsrecht werden Rechte, Pflichten und Verbote ĂŒber Friedhofssatzungen geregelt. Diese werden im Allgemeinen vom FriedhofstrĂ€ger verfasst und von der Friedhofsverwaltung publiziert und ĂŒberwacht. Friedhofssatzungen mĂŒssen sich am geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten, das in Deutschland Landesrecht ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden örtlich ausgestaltet und konkretisiert. Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche TĂ€tigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von GrabplĂ€tzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Eine Sargpflicht gibt es nur noch in Rheinland-Pfalz und Sachsen.cite-ref-9[9] Sachsen-Anhalt hat dazu einen Gesetzesentwurf angekĂŒndigt.cite-ref-10[10]

In der FriedhofsgebĂŒhrenordnung sind die GebĂŒhren fĂŒr von der Friedhofsverwaltung bereitgestellte Leistungen festgelegt.

TrÀgerschaft

Als „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“ fĂ€llt das Bestattungswesen in die ZustĂ€ndigkeit der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG).

Nach den Bestattungsgesetzen der BundeslĂ€nder können TrĂ€ger von Friedhöfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Das sind in Deutschland die Gebietskörperschaften und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, zum Beispiel die Pfarreien und Kirchengemeinden großen christlichen Kirchen und die israelitischen Kultusgemeinden.cite-ref-11[11] Da der Islam traditionell nicht so organisiert und verfasst ist wie die christlichen Kirchen oder die jĂŒdische Gemeinschaft,cite-ref-12[12] ist die Ahmadiyya Muslim Jamaat bislang die einzige muslimische öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft in Deutschland.

Der Friedhof wird in den meisten FĂ€llen von der Kommune oder den Pfarreien und Kirchengemeinden getragen. DarĂŒber hinaus existieren – insbesondere fĂŒr kulturell bedeutsame Friedhöfe mit ĂŒberwiegendem Denkmalscharakter – TrĂ€ger in Form von Stiftungen und Vereinen.

Einer der wenigen deutschen Friedhöfe in TrĂ€gerschaft eines Landkreises war zwischen 1951 und 2004 in RĂŒdenhausen im heutigen bayerischen Landkreis Kitzingen zu finden. Das GrĂ€berfeld wurde 1950 durch den Landkreis Gerolzhofen von den Grafen von Castell-RĂŒdenhausen erworben und bis 1971 belegt. Im Jahr 1972 gelangte die Anlage im Zuge der Gebietsreform in Bayern an den Landkreis Kitzingen. 2004 erfolgte der RĂŒckverkauf der FlĂ€che an die Grafen.cite-ref-13[13]

Kommunale Friedhöfe werden meist als stĂ€dtische Regiebetriebe gefĂŒhrt, sie haben im Unterschied zu betriebswirtschaftlich organisierten Betrieben keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen eigenen Haushalt, jedoch hoheitliche Befugnisse. ZustĂ€ndig fĂŒr den Betrieb ist die Friedhofsverwaltung. Sie kann in unterschiedlichen Bereichen der Kommunalverwaltung angesiedelt sein, etwa beim Ordnungsamt, dem Bauamt oder dem GrĂŒnflĂ€chenamt. In einigen FĂ€llen ist sie Bestandteil von kommunalen Eigenbetrieben, etwa wenn die Friedhofsverwaltung in die Obhut der Stadtwerke ausgegliedert wurde.

Friedhöfe unter kirchlicher TrĂ€gerschaft sind vorwiegend mit einem eigenen Haushalt ausgestattet und dazu angehalten, sich selbst zu tragen. Wie kommunale Friedhöfe verfĂŒgen sie ĂŒber Einnahmen in Form von FriedhofsgebĂŒhren. In Deutschland können auf kirchlichen Friedhöfen meist auch Menschen bestattet werden, die keiner oder einer anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft als der des TrĂ€gers angehört haben (wenn auch normalerweise nicht in Form einer kirchlichen Bestattung). Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn in einer Gemeinde kein kommunaler Friedhof zur VerfĂŒgung steht. Die gesetzlichen Bestimmungen variieren in dieser Hinsicht von Bundesland zu Bundesland (Stand Juli 2022): In Bremen und Hamburg ist gesetzlich gewĂ€hrleistet, dass es kommunale Friedhöfe gibt.cite-ref-14[14] In Baden-WĂŒrttemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mĂŒssen die Gemeinden gewĂ€hrleisten, dass alle Einwohner in ihrer Gemeinde auch bestattet werden können, aber sie können das auch dadurch, dass sie sich von einem kirchlichen TrĂ€ger vertraglich zusichern lassen, dass auch Nichtmitglieder auf dem betreffenden Friedhof ein Grab bekommen können.cite-ref-15[15] In Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Sachsen und Schleswig-Holstein schreibt das Gesetz vor, dass Einwohner einer Gemeinde ohne kommunalen Friedhof auf einem kirchlichen Friedhof in dieser Gemeinde Aufnahme finden mĂŒssen.cite-ref-16[16] In Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt besteht fĂŒr diesen Fall keine ausdrĂŒckliche gesetzliche Regelung.cite-ref-17[17]

Neben den kirchlichen Friedhöfen der evangelischen und katholischen Gemeinden unterliegen die jĂŒdischen Friedhöfe besonderen Anforderungen. Insbesondere gibt es dort in Übereinstimmung mit der Halacha keine begrenzte Ruhefrist.

Auch im Islam genießen die Toten ein ewiges Ruherecht.cite-ref-18[18] Da die muslimischen Gemeinden jedoch in der Regel nicht öffentlich-rechtlich organisiert sind und keine eigenen Friedhöfe betreiben können, lassen sich viele Muslime nach ihrem Tod in ihre HeimatlĂ€nder ĂŒberfĂŒhren. Einzelne Kommunen gewĂ€hren ihren muslimischen Einwohnern ein ewiges Ruherecht auf kommunalen Friedhöfen.cite-ref-19[19]

Als TrĂ€ger von Soldatenfriedhöfen ist in Deutschland der Volksbund Deutsche KriegsgrĂ€berfĂŒrsorge, in Österreich das Schwarze Kreuz etabliert. Diese Vereine bestreiten ihre wirtschaftlichen AktivitĂ€ten durch MitgliedsbeitrĂ€ge, Spenden und öffentliche ZuschĂŒsse.

Bewirtschaftung

FriedhofstrĂ€ger sind in der Situation, Friedhöfe wirtschaftlich fĂŒhren zu mĂŒssen. Hierbei können verschiedene Schwierigkeiten auftreten.

Ein Problem erwĂ€chst aus der Verlagerung von Erd- zu Urnenbestattungen: Es wird immer weniger FriedhofsflĂ€che benötigt; vielerorts entstehen zusammenhĂ€ngende „FriedhofsĂŒberhangflĂ€chen“, also FlĂ€chen, auf denen die Grabstellen abgelaufen sind und aus denen fĂŒr den FriedhofstrĂ€ger keine Einnahmen in Form von NutzungsgebĂŒhren mehr anfallen. Diese FlĂ€chen mĂŒssen jedoch weiterhin vom TrĂ€ger gepflegt werden, um ein verwahrlostes Aussehen zu vermeiden. In großen StĂ€dten besteht demgegenĂŒber oft ein Mangel an geeigneten FlĂ€chen.

BodenverhÀltnisse und Umweltrisiken

Die Umweltschutzgesetze gelten auch fĂŒr Friedhöfe. Die Betreiber haben auf die entsprechenden Auflagen zu achten, insbesondere was den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser betrifft. Durch die moderne Lebenskultur kann eine Belastung durch Schwermetalle entstehen. Amalgam aus ZahnfĂŒllungen oder Herzschrittmacher können eine Ursache sein. Risiken durch Antibiotika können kaum entstehen, da die Leichen bei einer Erdbestattung sehr stark belastet sein mĂŒssten, um das Grundwasser zu beeinflussen.

Verwesung wird wesentlich durch die BodenverhĂ€ltnisse bestimmt. Sie verlĂ€uft am schnellsten in trockenen, gut durchlĂŒfteten Böden. Sie wird durch niedrige Temperaturen und Feuchtigkeit gebremst. Wachsleichen entstehen in undurchlĂ€ssigen Böden und bei hohem Grundwasserspiegel, wodurch die Verwesung der Leichen stark behindert wird oder völlig zum Erliegen kommt. In vielen Gebieten Deutschlands bestehen fĂŒr die Bestattung nach heutiger Praxis deutliche Problemböden, da der Verwesungsprozess mehr Zeit in Anspruch nimmt als die ĂŒbliche Dauer der Ruhefrist.

Sonstiges

‱ Auf Inseln, an FlĂŒssen oder BergpĂ€ssen existieren Friedhöfe der Heimat- oder Namenlosen, auf denen unbekannte Opfer von UnglĂŒcken beigesetzt wurden. Ein solcher Friedhof ist auf Neuwerk bereits 1319 geweiht worden.
‱ Ein Tierfriedhof ist eine Anlage fĂŒr die Erdbestattung von Tieren.
‱ Im ĂŒbertragenen Sinne werden spezielle SchrottplĂ€tze als Autofriedhof, Flugzeugfriedhof, Glockenfriedhof oder Schiffsfriedhof bezeichnet oder unĂŒbersichtliche Ansammlungen von Zahlen im Rechnungswesen als Zahlenfriedhof.
‱ Scheinfriedhof benennt eine bewusst friedhofsĂ€hnlich gestaltete Gartenanlage.
‱ Kirchpark nennt man einen umgewidmeten und zu einem Park gestalteten ehemaligen Kirchhof.

Literatur

Nach Autoren alphabetisch geordnet:

‱ Thorsten Benkel, Matthias Meitzler: Gestatten Sie, dass ich liegen bleibe. Ungewöhnliche Grabsteine. Eine Reise ĂŒber die Friedhöfe von heute. Kiwi, Köln 2014, ISBN 978-3-462-04608-3.
‱ Thorsten Benkel, Matthias Meitzler: Sinnbilder und Abschiedsgesten. Soziale Elemente der Bestattungskultur. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2013, ISBN 978-3-8300-6177-9.
‱ Thorsten Benkel: Die Verwaltung des Todes. AnnĂ€herungen an eine Soziologie des Friedhofs. 2. Auflage, Logos-Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-8325-3126-3.
‱ Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (Hrsg.): Historische Friedhöfe in Deutschland. Bonn 2007, ISBN 978-3-925374-77-7.
‱ Norbert Fischer: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 1996 Online
‱ Norbert Fischer: Friedhof. In: EnzyklopĂ€die der Neuzeit. Band 4. Metzler, Stuttgart 2006, Sp. 48–51.
‱ Norbert Fischer: La cultura europea de los cementerios. Pasado y presente. In: Revista Murciana de AntropologĂ­a. Band 26, 2019, S. 17–32, doi:10.6018/rmu/389911 (deutsche Fassung verfĂŒgbar).
‱ Daniela Friebel, Stefan GĂŒnther, Jörg Leidig: Unter jedem Grabstein eine Weltgeschichte. Landesdenkmalamt Berlin, Berlin 2010, Katalog der Deutschen Nationalbibliothek.
‱ Barbara Happe, Christoph Engels: Friedhof I (im Christentum). In: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. X (2012), Sp. 902–961.
‱ Horst GĂŒnter Lange: Die Feuerbestattung und ihr Einfluß auf die Friedhofsplanung dargestellt am Beispiel des Hamburger Friedhofs Ohlsdorf. In: Die Gartenkunst 8 (1/1996), S. 108–118.
‱ Uwe Schneider: Anmerkungen zur „Friedhofsreformbewegung“. Die gartenkĂŒnstlerische Diskussion um die neuzeitliche Friedhofsgestaltung vor dem Ersten Weltkrieg. In: Die Gartenkunst 12 (2/2000), S. 326–362.
‱ Reiner Sörries: Ruhe sanft. Kulturgeschichte des Friedhofs. Lizenzausgabe, 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-534-24450-8.
‱ Reiner Sörries: Friedhof II (im Judentum). In: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. X (2012), Sp. 961–980.
‱ Thomas Struchholz: Friedhof – ein Ort mit Zukunft. Friedhofsplanung in der Praxis. Ein Lehrbuch. Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes, DĂŒsseldorf 2013, ISBN 978-3-936057-40-9.
‱ Zentralinstitut fĂŒr Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Großes Lexikon der Bestattungs- und Friedhofskultur. Wörterbuch zur Sepulkralkultur. 5 BĂ€nde. Thalacker Medien, Braunschweig seit 2002, DNB 963152122.
‱ Zentralinstitut und Museum fĂŒr Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Raum fĂŒr Tote: die Geschichte der Friedhöfe von den GrĂ€berstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung. Thalacker-Medien, Braunschweig 2003, ISBN 3-87815-174-8.

Weblinks

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– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wikiquote: Friedhof

– Zitate

‱ Literatur von und ĂŒber Friedhof im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
‱ Karl Lehmann: Die HĂ€user der Toten: Das Grab und der Friedhof als Spiegel von Glaube und Kultur Festrede anlĂ€sslich der Friedhofskulturellen Tagung in MĂŒnchen, 9. September 2005

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ GĂŒnter Bergmann: Kleines sĂ€chsisches Wörterbuch. Bibliographisches Institut, Leipzig 1989. Im Gesamtgebiet, außer der Lausitz, aber veraltet: „Hinter der Karch ist der Gottsacker.“
cite-note-22. ↑ Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. MĂŒnchen 1995, S. 376.
cite-note-33. ↑ Deutsche Friedhofsgesellschaft (Memento vom 7. Januar 2016 im Internet Archive) VerĂ€nderte Kultur auf Friedhöfen.
cite-note-44. ↑ Augsburger Allgemeine Gemeinsam bestattet: Haustier als Begleiter bis in den Tod, Oktober 2015.
cite-note-teestube-55. ↑ Zahlenangaben zum Friedhof Moordeich in Stuhr (Niedersachsen), abgerufen am 18. August 2018
cite-note-66. ↑ Klaus Dirschauer: Die islamische Bestattung und die BrĂ€uche seiner Trauer. In: Mit Worten begraben: Traueransprachen entwerfen und gestalten, Donat Verlag, Bremen 2012, S. 101–112.
cite-note-77. ↑ Klaus Dirschauer: Das jĂŒdische BegrĂ€bnis und die Rituale der Trauer. In: Mit Worten begraben: Traueransprachen entwerfen und gestalten, Donat Verlag, Bremen 2012, S. 91–100.
cite-note-88. ↑ Auskunft der Friedhofsverwaltung von San Nicolo (Kalabrien).
cite-note-99. ↑ Eva Casper: Muslime wehren sich gegen die Sargpflicht in Bayern SĂŒddeutsche Zeitung, 23. Dezember 2015
cite-note-1010. ↑ will die Sargpflicht lockern.
cite-note-1111. ↑ Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus UniversitĂ€t Trier, Institut fĂŒr europĂ€isches Verfassungsrecht, abgerufen am 22. Juli 2016
cite-note-1212. ↑ Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland (Memento vom 22. Dezember 2014 im Internet Archive) Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GrĂŒnen – BT-Drucksache Nr. 16/2085 vom 29. Juni 2006
cite-note-1313. ↑ Peter Koch: Der ehemalige Landkreis-Friedhof in RĂŒdenhausen. In: Jahrbuch fĂŒr den Landkreis Kitzingen 2020. Im Bannkreis des Schwanbergs. Röll-Verlag, Dettelbach 2020, ISBN 978-3-89754-553-3. S. 241–243.
cite-note-1414. ↑ Bremen: § 1 Abs. 2 Gesetz ĂŒber das Friedhofs- und Bestattungswesen; Hamburg: Die staatlichen Friedhöfe sind im Gesetz aufgefĂŒhrt und eine Schließung nur durch Gesetz möglich; § 18 Abs. 1 Bestattungsgesetz.
cite-note-1515. ↑ Baden-WĂŒrttemberg: § 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz; Brandenburg: § 27 Abs. 1 Bestattungsgesetz; Nordrhein-Westfalen: § 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz: Rheinland-Pfalz: § 2 Bestattungsgesetz.
cite-note-1616. ↑ Bayern: Art. 8 Abs. 4 Bestattungsgesetz; Hessen: § 3 Friedhofs- und Bestattungsgesetz; Mecklenburg-Vorpommern: § 14 Bestattungsgesetz; ThĂŒringen: § 26 Abs. 2 Bestattungsgesetz; Sachsen: § 4 Abs. 1 Bestattungsgesetz; Schleswig-Holstein: § 22 Bestattungsgesetz.
cite-note-1717. ↑ Siehe die Bestattungsgesetze von Niedersachsen, des Saarlandes und von Sachsen-Anhalt.
cite-note-1818. ↑ Peter Wilhelm: Bestattungen in verschiedenen Religionen und Kulturkreisen Weblog, abgerufen am 20. Juli 2016
cite-note-1919. ↑ Reiner Burger: Islamischer Friedhof in Wuppertal: Mit Ewigkeitsrecht FAZ, 17. August 2013